A1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage A1 „Forderungen an Banken (MFIs)“. Die Fassung ist mit „(A1, Blatt 1) 12.2014“ bzw. „(A1, Blatt 2) 12.2014“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute im Inland mit Forderungen gegenüber Banken (MFIs) im In- und Ausland. In Blatt 1 werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie nach Schuldnergruppen ausgewiesen. Die Schuldneruntergliederung umfasst u. a. inländische Banken (Positionen 111, 113, 114, 110) einschließlich Deutsche Bundesbank sowie zuständige Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken und angeschlossene Sparkassen/Kreditgenossenschaften, mit gesonderten „darunter“-Positionen für Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien und gruppenangehörige Institute (z. B. 115, 131, 141, 116, 132, 142). Für ausländische Banken werden MFIs mit Sitz in anderen EWU-Mitgliedsländern (Positionen 121 ff., darunter Zentralbanken 154) und Banken mit Sitz außerhalb der EWU (Positionen 123 ff., darunter Zentralbanken 164) getrennt erfasst, wobei jeweils Spezialpositionen für Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien und gruppenangehörige Institute (z. B. 122, 124, 133, 134, 143, 144) vorgesehen sind. Die Summenpositionen „Ausländische Banken (Summe 121 + 123)“ (120), „Inländische Banken (111 + 113 + 114)“ (110) und „Summe Banken (110 + 120)“ (100) konsolidieren die Einzelpositionen. Blatt 2 setzt Anlage A1 fort und erfasst Wechselkredite, Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten, jeweils nach denselben Schuldnerkategorien wie auf Blatt 1. Fußnoten regeln sektorale Untergliederungen nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel und enthalten Abstimmungsbezüge zu Bilanzpositionen (Aktiva 050/062/072/121 und Passiva 341/350) sowie zu Anlage B1 Position 500 (z. B. „Anlage A1 Position 100/06 + Anlage B1 Position 500/05“). Eine Fußnote legt fest, dass bestimmte Zeilen (insbesondere Position 113) nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen sind und Forderungen der Landesbanken/Zentralbanken an ihr Spitzeninstitut stattdessen in Zeile 111 zu melden sind.

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