BAUSP--D1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage D1 – Spareinlagen Bausparkassen“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik (BAUSP), Stand 01.2022. Der Vordruck richtet sich an Bausparkassen und erfasst den Bestand der Spareinlagen gemäß Passiva-Position 221 sowie andere Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist, jeweils in Tausend Euro. Die Gliederung erfolgt nach Gläubigergruppen (u. a. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) und unterscheidet inländische und ausländische Nichtbanken. Es werden detaillierte Positionsnummern wie 111, 612, 712, 112, 613, 713, 120, 200, 300, 400, 500, 600 usw. verwendet, einschließlich Sammelpositionen (z. B. „Inländische Nichtbanken (100 + 200)“ oder „Ausländische Nichtbanken (760+960)“). Die Spaltenstruktur unterscheidet Spareinlagen nach Laufzeit der vereinbarten Kündigungsfrist (bis drei Monate, über drei Monate, über zwei Jahre) und nach Währung (auf Euro lautend) sowie enthält Summenspalten (z. B. „insgesamt (Spalte 02 und 03)“). Hinweise im Formular spezifizieren u. a., dass Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz im Gesamtbetrag enthalten sind (außer in Zeile 600) und dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen. Rechtliche bzw. statistische Definitionen werden durch Vermerke zu Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind) und zur Kategorie der Nicht-MFI-Kreditinstitute präzisiert. Eine Besonderheit ist die gesonderte Kennzeichnung von Spareinlagen mit über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung, die in Zeile 300 enthalten sind.

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