A3 - Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) - Übertragbare Verbindlichkeiten 01.01.2022
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage A3) für Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) in Form übertragbarer Verbindlichkeiten. Die Fassung trägt den Stand Januar 2022 (01.2022) und gilt für meldepflichtige Institute, die Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Banken (MFIs) im Inland und Ausland ausweisen. Inhaltlich werden übertragbare Verbindlichkeiten in Tausend Euro nach Gläubigergruppen gegliedert, insbesondere in inländische Banken (MFIs) und ausländische Banken. Die Positionen umfassen u. a. Inländische Banken (MFIs) (Position 110), Ausländische Banken mit Sitz in anderen Euroraum-Mitgliedsländern (Position 121) sowie Banken mit Sitz außerhalb des Euroraums (Position 122). Es werden Summenpositionen definiert, z. B. Ausländische Banken (Summe 121 + 122) als Position 120 und Summe Banken (Position 110 + 120) als Position 100, die zugleich in den Verbindlichkeiten gemäß A2 Position 100 Spalte 01 enthalten sind. Der Vordruck unterscheidet ausdrücklich nur Banken mit MFI-Status und schließt Zentralnotenbanken sowie Geldmarktfonds von der Meldung aus. Hinweise definieren zudem den Bankenbegriff für Sitz außerhalb des Euroraums (als im jeweiligen Land als Bank geltende Institute, ohne Zentralnotenbanken und Geldmarktfonds). Am Ende des Formulars sind Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts vorgesehen.