B1B (Bausparkassen) Ergänzung zur Anlage B1 (Bausparkassen) - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022 Vordruck

11.08.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B1B (Bausparkassen)“ der Deutschen Bundesbank als Ergänzung zur Anlage B1 für Bausparkassen. Die Fassung ist mit „01.2022“ datiert und gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs), getrennt nach inländischen und ausländischen Nichtbanken. Inhaltlich erfasst das Formular Veränderungen durch Bewertungskorrekturen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +) bei Buchforderungen gemäß Aktiva 071, nach Laufzeitklassen und nach Kreditarten (Vor- und Zwischenfinanzierungskredite sowie sonstige Kredite). Die Schuldner werden u. a. nach Versicherungsunternehmen (Positionen 612, 712, 112), Investmentvermögen, sonstigen Finanzierungsinstitutionen (inkl. Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstituten, Zentralen Gegenparteien) sowie sonstigen Unternehmen und Privatpersonen (Positionen 110, 120, 130) gegliedert. Für inländische öffentliche Haushalte werden Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung sowie Extrahaushalte (FEU, Nichtmarktproduzenten) gesondert ausgewiesen und zu Sammelpositionen wie „Inländische öffentliche Haushalte (200/201)“ und „Inländische Nichtbanken (300)“ zusammengefasst. Das zweite Blatt erfasst ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (Position 421, inkl. Reverse Repos und Zentralen Gegenparteien) sowie öffentlichen Haushalten (422), mit Aggregaten „Ausländische Nichtbanken (400)“ und „Summe Nichtbanken (500)“. Fußnoten präzisieren die Abgrenzungen, etwa die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten sowie die Branchenschlüssel 64D und 660 für mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten. Neu bzw. spezifisch gegenüber der Grundanlage B1 ist, dass hier ausschließlich die Veränderungen durch Bewertungskorrekturen des Berichtsmonats in Tausend Euro für die genannten Forderungspositionen zu melden sind.