O2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage O2“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen im Berichtszeitraum mit monatlicher Meldepflicht. Die Fassung ist mit „(O2, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(O2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Verbriefungstransaktionen von Banken (MFIs) mit Inlands- und Auslandsbezug, für die jeweils eine separate Anlage O2 zu melden ist. Inhaltlich werden im Formular Kreditverkäufe und -käufe (inkl. Kreditportfolio-Rückkäufe) erfasst, die einer bestimmten Verbriefungstransaktion zugeordnet sind, wobei verbriefte Wechselkredite (entsprechend Aktiva 062/072) und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071) nach Laufzeitbändern und Schuldnerkategorien auszuweisen sind. Die Anlage enthält Stammdatenfelder 901–909 (bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Anschrift, Sitzland-ISO-Code) sowie Kennziffern wie 905 „Auswirkungen auf die Bilanz / Angaben zum Servicing“ und 906 „Fallgruppe der Verbriefungsdefinition“, deren Beschreibung in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ geregelt ist. Auf Schuldnerseite werden detailliert inländische Banken (MFIs, inkl. Deutsche Bundesbank), ausländische Banken innerhalb und außerhalb des Eurosystems (inkl. Zentralnotenbanken), Versicherungsunternehmen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen (einschließlich Verbriefungszweckgesellschaften), sonstige Unternehmen, Privatpersonen (nach Kreditart: Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, sonstige Kredite) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck unterschieden. Entsprechende Gegenpositionen werden für ausländische Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems und außerhalb des Eurosystems (inkl. öffentliche Haushalte und Verbriefungszweckgesellschaften) sowie für öffentliche Haushalte (Zentralregierungen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) abgebildet, wobei Sammelpositionen wie „inländische Nichtbanken (100+200)“, „Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (400+500)“ und „Banken und Nichtbanken (900+750)“ gebildet werden. Das Formular verlangt Betragsangaben in Tausend Euro, differenziert nach Laufzeit (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und nach „verbrieftem Volumen, das nicht im BISTA-Bestand des Vortermins enthalten war“, einschließlich einer Saldenkonvention, nach der Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in die Berechnung eingehen. Fußnoten konkretisieren die Definitionen von Kreditarten (z.B. Wohnungsbaukredite, Konsumentenkredite, sonstige Kredite), die Einbeziehung wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen und die Laufzeitabgrenzung (entsprechend Spalte 01 der Anlage B1 bzw. Spalten 01 und 02 der Anlage A1) sowie verweisen auf das Länderverzeichnis der Statistischen Sonderveröffentlichung 1. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass auch Kreditportfolio-Käufe ohne Rückkaufbezug sowie Transaktionen, bei denen die Bank ausschließlich als Servicer ohne Originator-Rolle tätig ist, in Anlage O2 zu melden sind und dass die Blätter 1 und 2 der Anlage O2 als eine Einheit zu behandeln sind.