E2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Bundesbank-Meldevordruck „Anlage E2 – Aktien und Beteiligungen“ für die Monatliche Bilanzstatistik, der Bestände an Wertpapieren ausweist. Die Fassung ist mit „(E2, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(E2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Bestände zum Stichtag („Stand Ende“) bei inländischen und ausländischen Schuldnern/Emittenten. In Blatt 1 werden inländische Banken (MFIs, Position 110), darunter die Deutsche Bundesbank (114), Versicherungsunternehmen (121 mit 612/712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (122 mit 626 u.a.) sowie sonstige Unternehmen (123), öffentliche Haushalte (200/201) und die Aggregatpositionen „Inländische Nichtbanken“ (300) erfasst. Blatt 2 setzt die Aufstellung für Ausländer fort und unterscheidet Banken (MFIs, 131/134), Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzierungsinstitutionen (Positionen 136/137), Unternehmen (132/135/138), öffentliche Haushalte (400/422/522) sowie die Sammelpositionen für Nichtbanken und die Gesamtposition „Ausländer“ (130) und die Gesamtsumme (100). Die Meldung erfolgt in Tausend Euro und differenziert nach Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (gemäß Aktiva 090), Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen (gemäß Aktiva 100 und 110) sowie nach verschiedenen Wertpapierarten in den Spalten 01–13, einschließlich börsennotierter und nicht börsennotierter Anteile, Investmentfondsanteilen und „sonstigen Wertpapieren“. Nachrichtlich ist ein Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe auszuweisen, und es werden definitorische Hinweise gegeben, etwa zur Einbeziehung von Geschäftsguthaben bei Genossenschaften und zur Abgrenzung von Extrahaushalten (FEU) der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten.