B4B
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage B4B als Ergänzung zu Anlage B4. Der Vordruck trägt die Kennzeichnung „B4B, Blatt 1“ bzw. „B4B, Blatt 2“ mit Stand 12.2014 und erfasst Forderungen von Kreditinstituten gegenüber Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck mit Sitz im Inland und in anderen EWU-Mitgliedsländern. Er meldet Buchforderungen gemäß Aktiva 071 (Teilbetrag) nach Kreditarten und Schuldnergruppen, untergliedert nach Wechselkrediten, Wechseldiskontkrediten, Wechseln im Bestand sowie Laufzeitbändern bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre und über 5 Jahre. Die Positionen umfassen u. a. Konsumentenkredite (z.B. Pos. 121, 124, 125, 351, 221), Kredite für den Wohnungsbau (z.B. Pos. 122, 132, 222, 232) sowie sonstige Kredite (z.B. Pos. 123, 126, 223, 233), jeweils weiter untergliedert nach wirtschaftlich selbständigen und unselbständigen Privatpersonen sowie Organisationen ohne Erwerbszweck. Mehrere Positionen kennzeichnen explizit „darunter: Hypothekarkredite“ (z.B. Pos. 345–349, 144–147) und „darunter: Einrichtungen von OoE, die Nichtmarktproduzenten sind“ (z.B. Pos. 131, 331, 231, 261). Die Summenpositionen fassen die Unterpositionen zusammen, etwa „Inländische Privatpersonen (121 + 122 + 123), Pos. 120“, „Inländische OoE (132 + 133), Pos. 130“ sowie „EWU Privatpersonen (221 + 222 + 223), Pos. 220“ und „OoE mit Sitz in anderen Mitgliedsländern der EWU (232 + 233), Pos. 230“. Im Kopfteil werden Banknummer, Prüfziffer, Name und Ort des meldenden Instituts erhoben, und die Beträge sind in Tausend Euro zu melden. Die Fußnoten definieren die Kreditarten präzise (z.B. Konsumentenkredite für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen, Wohnungsbaukredite für die Beschaffung von Wohnraum, sonstige Kredite für Geschäftszwecke, Schuldenkonsolidierung, Ausbildung) und stellen klar, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen und kommunal verbürgte Hypothekarkredite einzubeziehen sind. Die Anlage B4B dient speziell der Erfassung von Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, wobei Abschreibungen mit „–“ und Zuschreibungen mit „+“ zu kennzeichnen sind.