H-Blatt 2

24.09.2026 Ausgabe 2010-06 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Formular „H-Blatt 2“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik als Ergänzungsblatt zum Hauptvordruck und zu den Anlagen. Der Stand des Formulars ist 06.2010, es dient der Ermittlung von Zusatzangaben für Mindestreservezwecke und richtet sich an meldepflichtige Institute (einschl. Bausparkassen). Inhaltlich regelt das Blatt die Berechnung der Reservebasis aus verschiedenen Verbindlichkeitsarten, u. a. Position 210 (Verbindlichkeiten gegenüber nicht mindestreservepflichtigen Banken im Euro-Währungsgebiet), Position 220 (Verbindlichkeiten gegenüber Banken im sonstigen Ausland), Position 230 (Spareinlagen mit Kündigungsfrist bis 2 Jahre) sowie Position 240/250 (Inhaberschuldverschreibungen bis 2 Jahre). Die Positionen verweisen detailliert auf andere Formulare und Anlagen, z. B. Anlage C1 Pos. 500/01–03, HV22 Pos. 329, 432, 441, Anlage H Pos. 111/01 ff., 141/02, 151/02, 161/02, 171/01, 172/01 sowie Anlage D1 und F1/F2. Das Formular enthält die Rechenvorschrift zur Bildung des Reserve-Solls (Reservebasis, Multiplikation mit Reservesatz, Abzug des Freibetrags) mit Angabe, dass Beträge in Tausend Euro und ohne Cent zu melden sind. Rechtsgrundlage sind insbesondere die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9), dort Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2, sowie die von EZB bzw. Bundesbank veröffentlichten Kalender zu Erfüllungsperioden und Berichtigungsterminen. Für Inhaberschuldverschreibungen wird eine Alternative zwischen detaillierter Berechnung (Pos. 240/250 mit Pauschbetrag nach EZB-Vorgabe) und der Nutzung von Anlage H Pos. 172/01 vorgesehen, wobei die gewählte Alternative anzukreuzen ist. Änderungen im Sinne einer Gegenüberstellung zu früheren Fassungen werden nicht beschrieben, jedoch ist explizit die pauschale Behandlung von Inhaberschuldverschreibungen nach EZB-Vorgabe hervorgehoben.

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