C2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank, Anlage C2 der Monatlichen Bilanzstatistik zu Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs). Die Fassung ist mit „(C2, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten. Inhaltlich werden Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Nichtbanken nach Gläubigergruppen (u. a. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) und nach Restlaufzeiten (Spalten 01–03) sowie nachrangigen Beträgen (Spalten 04–06) erfasst. Es werden zahlreiche Positionskennziffern ausgewiesen, z. B. Inländische Unternehmen und Privatpersonen Position 100, Inländische öffentliche Haushalte Position 200, Ausländische Nichtbanken Position 400 und Summe Nichtbanken Position 500, sowie Detailpositionen wie 111, 112, 113, 114, 121–123, 130–131, 210–251, 421–423 und 426. Im Kopf und in Fußnoten wird ausdrücklich auf die Einbeziehung bestimmter Instrumente hingewiesen, etwa Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist, einschließlich nachrangig begebener Titel. Verknüpfungen und Abstimmungen mit anderen Meldevordrucken werden festgelegt, etwa mit Anlage A2 (Passiva 241 und 280, Positionen 100/09–12) sowie mit HV22 Positionen 281, 282 und 327. Nachrichtlich sind zusätzliche Angaben zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist zu melden, insbesondere wenn der Gläubiger ein zusätzliches Kündigungsrecht besitzt, das bereits oder noch nicht ausgeübt wurde, und wenn nur eine Kündigungsfrist ohne Laufzeit vereinbart ist. Die Fußnote 9 definiert Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind, und die betreffenden Extrahaushalte sind bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung gesondert zu kennzeichnen.

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