C4 - Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion - Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen; Treuhandkredite; nachrangige Verbindlichkeiten 01.01.2022 Vordruck

28.09.2021

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Zusammenfassung

Die Anlage C4 ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums mit Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten. Die Fassung ist mit „(C4) 01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Meldungen zum Stand Ende, bezogen auf Institute mit Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken im Euroraum. Der Vordruck gliedert die Verbindlichkeiten nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, von über 1 Jahr bis 2 Jahre, von über 2 Jahren) und nach Gläubigersektoren wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (Position 113), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (Positionen 121–123) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck (Position 130). Es werden Sammel- und Aggregatpositionen wie Versicherungsunternehmen (612+712, Position 112), Unternehmen (Position 110), Unternehmen und Privatpersonen inkl. OoE (Position 100), Öffentliche Haushalte (Position 200) sowie die Summe Nichtbanken (Position 300) definiert. Zusätzlich werden öffentliche Haushalte nach Zentralregierungen (210), Ländern (220), Gemeinden und Gemeindeverbänden (230), Sozialversicherungen (250) und den jeweiligen Extrahaushalten (z.B. 211, 221, 231, 251) ausgewiesen, wobei Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand beschrieben sind, die Nichtmarktproduzenten sind. Der Vordruck sieht nachrichtliche Angaben zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit vor, bei denen der Gläubiger ein zusätzliches Kündigungsrecht hat, unterschieden danach, ob dieses bereits ausgeübt wurde oder nicht. In den Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen (Anlage C3, Spalte 05) und in den nachrangigen Verbindlichkeiten (Anlage C4, Spalte 05) sind u.a. Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist enthalten, einschließlich nachrangig begebener Titel und nachrangig begebener Namensschuldverschreibungen. Der Vordruck enthält besondere Ausweisregeln für Treuhandkredite sowie für nachrangige Verbindlichkeiten, einschließlich eines Hinweises auf den Anteil von HV22 Position 327. Am Kopfteil sind Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts vorgesehen, um die Meldung eindeutig zuzuordnen.