A1 - Anlage (Bausparkassen): Forderungen an Banken (MFIs) 01.01.2022 Vordruck

09.07.2021

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck „Anlage A1 (Bausparkassen): Forderungen an Banken (MFIs)“, Ausgabe 01.2022, für die monatliche Bilanzstatistik. Der Vordruck gilt speziell für Bausparkassen und erfasst Forderungen gegenüber Banken (MFIs) im In- und Ausland zum Stand Ende des Berichtsmonats in Tausend Euro. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 nach Fälligkeit (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 Jahr, über 5 Jahre) und Schuldnergruppen differenziert, darunter inländische Banken, eigene Häuser (Landesbank/Sparkasse), Geldmarktfonds (MFIs), Deutsche Bundesbank, ausländische Banken und Zentralnotenbanken. Die Positionen sind mit Codes wie 111, 113, 114, 120, 121, 123, 151, 154, 164 und Summenpositionen 100, 110, 120 bezeichnet und umfassen u. a. „darunter“-Ausweiszeilen für Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien, gruppenangehörige Institute, Geldmarktfonds und Zentralnotenbanken. Auf Blatt 2 werden zusätzlich Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020), Forderungen aus Konsortialkrediten sowie Vor- und Zwischenfinanzierungskredite ausgewiesen und in Spalte 07 als Gesamtbetrag zusammengeführt. Fußnoten regeln die Abstimmung mit anderen Bilanzpositionen (z. B. Aktiva 121, Anlage B2 Position 500/05), definieren Anlage verfügbarer Mittel und Kredite sowie die Pflicht zur Ausfüllung der Zeile „Eigenes Haus“ nur für rechtlich unselbständige Bausparkassen. Änderungen oder neue Anforderungen werden hier nicht gesondert beschrieben, der Stand 01.2022 markiert jedoch die gültige Fassung der Anlage A1 für Bausparkassen.