B3B
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage B3B“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, das Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums abbildet. Die Fassung ist mit „(B3B) 01.2022“ datiert und stellt eine Ergänzung zur Anlage B3 dar, wobei nur Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tausend Euro zu melden sind. Der Inhalt gliedert die Forderungen nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und insgesamt sowie nach Schuldnersektoren, unterteilt in Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Haushalte. Für Unternehmen werden Positionen u. a. für Nichtbanken (111), Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613/614), übrige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute und sonstige Unternehmen ausgewiesen, mit Sammelpositionen wie „Unternehmen (110)“. Für öffentliche Haushalte werden Zentralregierungen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und deren Extrahaushalte (z. B. Positionen 210, 211, 220, 221, 230, 231, 250, 251) zusammengefasst, mit Aggregaten wie „Öffentliche Haushalte (200)“ und „Summe Nichtbanken (300)“. Besondere Kennzeichnungen bestehen für Privatpersonen (einschließlich Einzelkaufleute, Position 120) und Organisationen ohne Erwerbszweck einschließlich Nichtmarktproduzenten (130/131). Zusätzlich werden Kreditarten und Produktkategorien wie Buchforderungen gemäß Aktiva 071, Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Wechselkredite, Treuhandkredite, Konsortialkredite sowie Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (teilweise in bestimmten Spalten enthalten) differenziert. Fußnoten verweisen u. a. auf die sektorale Untergliederung nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel, die Branchenschlüssel 64D und 660 sowie die Definition der Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Eine explizite Änderung gegenüber früheren Fassungen wird nicht beschrieben, außer der Datierung und Gültigkeit ab 01.2022.