S1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage S1B“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) mit monatlicher Meldepflicht als Ergänzung zur Anlage S1. Der Stand des Formulars ist 01.2022, die Beträge sind in Tausend Euro zu melden, und es erfasst Bestände von in einer Verbriefung verwalteten Krediten im Servicing sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator als auch bei reiner Übernahme der Servicing-Dienstleistung. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1B auszufüllen, mit Angaben zur Transaktion wie bankinterne Kenn-Nummer (Position 901), Name/Firma (902), Sitzland (ISO-Code, 904), Servicing-Kennzeichnung (905) und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906) sowie Adressdaten (903, 908, 909). Inhaltlich werden Wechselkredite (Abgrenzung wie Aktiva 062/072) und Buchforderungen (Abgrenzung wie Aktiva 061/071) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnerkategorien strukturiert erhoben. Die Schuldnerabgrenzung unterscheidet u. a. inländische Banken (MFI, Position 910, darunter Deutsche Bundesbank 914), ausländische Banken im Eurosystem (921, 924), Banken außerhalb des Eurosystems (800, 944) sowie eine Sammelposition Banken (900) und Leerpositionen. Für inländische Nichtbanken werden detaillierte Kategorien wie Versicherungsgesellschaften (111), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (112), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften (118, 117), Unternehmen (110) sowie verschiedene Gruppen von Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE, 130) erfasst, einschließlich Konsumentenkrediten (120), Wohnungsbaukrediten (124) und sonstigen Krediten (125, 126). Entsprechende Kategorien werden für ausländische Nichtbanken nach Sitz im Eurosystem bzw. außerhalb des Eurosystems erhoben, mit separaten Positionen für Versicherungsunternehmen (411–417), Privatpersonen (410, 420–425), OoE (430), Unternehmen und Privatpersonen (400), öffentliche Haushalte (510–550) sowie ausländische Nichtbanken insgesamt (700) und die Gesamtposition Banken und Nichtbanken (860). Fußnoten präzisieren die definitorische Laufzeitabgrenzung (einschließlich täglich fälliger Buchforderungen) im Anschluss an die Systematik der Anlagen B1 und A1, die Definition von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten sowie die Einbeziehung wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen und Einzelkaufleute. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage S1B als Einheit zu behandeln sind und die Angaben in den Zeilen 901 bis 909 für beide Blätter einheitlich gelten. Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat sind gesondert auszuweisen, wobei Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus zu kennzeichnen sind.

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