Q1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage Q1, zum Bestand an verwalteten („Servicing“) Krediten ohne Verbriefungen. Die Fassung ist mit „Stand Ende 12.2014“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Banken, die Kredite aus Forderungsverkäufen oder aus reiner Servicing-Übernahme verwalten, jeweils getrennt nach der Kennziffer-Kombination 905/906. Inhaltlich werden Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071 sowie Wechselkredite 062/072) nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und nach Art der Geschäftspartner sowie den Auswirkungen auf die Bilanz (Kennziffern 905 und 906) in Tausend Euro erfasst. Das Formular differenziert detailliert nach Schuldnergruppen, u. a. inländische und ausländische Banken (z. B. Kennziffern 910, 920, 900), Versicherungsunternehmen, sonstige Finanzierungsinstitutionen (Kennziffern 112, 113, 118, 117), Unternehmen und Privatpersonen (Kennziffern 110, 120, 400, 420), Organisationen ohne Erwerbszweck (Kennziffern 130, 430) sowie öffentliche Haushalte im In- und Ausland (Kennziffern 200, 500, 817). Zudem werden Sonderkategorien wie Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite (Kennziffern 124/125/126 bzw. 421/422/423) sowie spezifische Unterteilungen für wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (Kennziffern 121, 127, 424, 425) und Verbriefungszweckgesellschaften (Kennziffern 117, 417, 818) ausgewiesen. Das Formular verweist für die Kennzifferbeschreibungen auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ und erläutert die definitorische Laufzeitabgrenzung sowie die Kreditarten (z. B. Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, Kredite für Geschäftszwecke) im Einklang mit den Systematiken der Anlagen B1 und A1. Eine Anmerkung stellt klar, dass Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage Q1 als Einheit zu behandeln sind und die Aufteilung ausschließlich der besseren Lesbarkeit dient; Änderungen gegenüber anderen Ständen werden im Text nicht explizit genannt.