E4
Zusammenfassung
Es handelt sich um die Anlage E4 der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank mit Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Die Fassung ist mit „(E4) 12.2014“ gekennzeichnet und gilt für meldepflichtige Institute mit Inhaberschuldverschreibungen eigener Emission, einschließlich nachrangiger Papiere. Inhaltlich werden zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere eigener Emission nach Laufzeitklassen (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt ausgewiesen. Die Positionen umfassen unter anderem börsenfähige IHS (nicht nachrangig, Pos. 100) gemäß HV21 230 mit Unterpositionen für variabel verzinsliche Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103), Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100% (105) und auf Euro lautend (106). Für nachrangige börsenfähige IHS gemäß HV22 281 ist eine eigene Position 200 mit Unterpositionen für Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100% (201) und auf Euro lautend (202, 203) vorgesehen. Beträge sind in Tausend Euro zu melden, und es werden Banknummer, Prüfziffer, Name und Ort des Instituts erhoben. Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro bzw. D‑Mark und die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen EWU-Mitgliedsländer lauten.