E2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage E2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für Wertpapiere, konkret Aktien und Beteiligungen. Die Fassung ist mit „12.2014“ datiert und gilt für Bestände zum Monatsende; ausgewiesen werden Beträge in Tausend Euro für inländische und ausländische Schuldner/Emittenten, untergliedert nach Banken, Nichtbanken und öffentlichen Haushalten. Inhaltlich erfasst Blatt 1 und Blatt 2 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gemäß Aktiva 090 sowie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß Aktiva 100 und 110, jeweils nach Schuldnergruppen wie inländische Banken (Kennzahl 110), inländische Unternehmen (120), inländische öffentliche Haushalte (200) sowie Ausländer mit Sitz in EWU- und Nicht-EWU-Ländern. Die Spaltenstruktur unterscheidet u. a. börsennotierte Anteile und Genuss-Scheine, Investmentfondsanteile, sonstige Wertpapiere, nicht börsennotierte Anteile, Geldmarktfonds sowie nachrichtlich den Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe; außerdem wird hervorgehoben, welche Bestände in Spalte „sonstige Wertpapiere“ und welche Aktien in bestimmten Spalten enthalten sind. Ausländische Sektoren werden differenziert nach Banken (MFIs), Versicherungsunternehmen (412/512/136), Investmentvermögen (413), übrigen Finanzierungsinstitutionen (513/526/137), sonstigen Unternehmen (138), öffentlichen Haushalten (422/421/522/521) und zugehörigen Aggregaten wie „Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern der EWU“ (400) und „Nichtbanken mit Sitz außerhalb der EWU“ (500). Der Vordruck definiert mehrere Summen- und Aggregatspositionen, etwa „Inländische Unternehmen (Nicht-MFIs)“ (120), „Inländische Nichtbanken“ (300), „Ausländer“ (130) sowie die Gesamtposition „Summe (110 + 300 + 130)“ mit Kennzahl 100. In den Fußnoten werden Geschäftsguthaben bei Genossenschaften als in den Beteiligungen enthalten, der Bruttobestand als vor Abzug von Leerverkäufen sowie die Definition von Extrahaushalten/Fonds/Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten erläutert. Änderungen gegenüber anderen Fassungen werden im vorliegenden Auszug nicht beschrieben; es wird lediglich das Gültigkeitsdatum 12.2014 angegeben.