C5 - Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) - Übertragbare Verbindlichkeiten 01.01.2022

19.08.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage C5 – Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) – Übertragbare Verbindlichkeiten“, das von der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik verwendet wird. Der Stand ist mit „(C5) 01.2022“ angegeben; es gilt für Verbindlichkeiten von meldepflichtigen Instituten am Monatsende und erfasst Nicht-MFI-Gegenparteien im In- und Ausland. Der Vordruck bezieht sich auf übertragbare Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, die zugleich in der Position C1 500 01 enthalten sind und in Tausend Euro zu melden sind. Er unterscheidet nach Gläubigersektoren u. a. inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck, Position 100) sowie inländische öffentliche Haushalte (Position 200). Diese inländischen Sektoren werden zur Position „Inländische Nichtbanken“ (Position 300) zusammengefasst. Für ausländische Nichtbanken werden getrennt öffentliche Haushalte mit Sitz in anderen Euroraum-Mitgliedsländern (Position 420), sonstige Nichtbanken-Sektoren im Euroraum ohne 420 (Position 430) und alle Nichtbanken mit Sitz außerhalb des Euroraums (Position 440) ausgewiesen. Die ausländischen Nichtbanken werden zu einer Gesamtposition „Ausländische Nichtbanken“ (Position 400 = 420+430+440) verdichtet. Abschließend ist eine Gesamtposition „Summe Nichtbanken“ (Position 500 = 300+400) zu bilden, die alle in- und ausländischen Nichtbanken umfasst. Das Formular enthält darüber hinaus Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts.