D1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage D1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, der den Bestand an Spareinlagen ausweist. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „(D1, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und erfasst Spareinlagen gemäß Passivposition 221, gegliedert nach verschiedenen Laufzeiten und Kündigungsfristen in Euro. Inhaltlich werden die Spareinlagenbestände nach Gläubigergruppen für inländische Nichtbanken (u. a. Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte, Sozialversicherung) sowie ausländische Nichtbanken (Mitgliedsländer des Euroraums und außerhalb des Euroraums) getrennt erhoben. Die Positionen sind mit dreistelligen Codes (z. B. 111, 110, 100, 200, 300, 400, 500, 600) und Unterpositionen für Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen, Nicht-MFI-Kreditinstitute, Extrahaushalte und Verbriefungszweckgesellschaften versehen. Die Meldung verlangt eine Aufteilung der Spareinlagen nach Kündigungsfristen (bis 3 Monate, über 3 Monate, über 2 Jahre), nach Gesamtbetrag (Spalten 01/02), nach besonderen Verzinsungen sowie nach Sitz der Gläubiger (Inland, andere Euroraum-Mitgliedsländer, außerhalb des Euroraums). Fußnoten verweisen u. a. auf die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, von Einzelkaufleuten sowie von Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder; Extrahaushalte werden als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind, definiert. Neu oder besonders hervorgehoben ist die Kennzeichnung von Spareinlagen mit über die Mindest- bzw. Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung in Zeile 300 sowie die differenzierte Ausweisung von Extrahaushalten innerhalb der öffentlichen Haushalte.

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