S1

24.09.2026 Ausgabe 2013-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik für die Meldung traditioneller Verbriefungen (Anlage S1, Blätter 1 und 2). Die Fassung ist mit „Stand 01.2013“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute, die Bestände aus Verbriefungstransaktionen verwalten (Servicing) im In- und Ausland. Inhaltlich werden Bestände von in einer Verbriefung verwalteten Krediten in Tausend Euro nach Schuldnergruppen, Sitzland (Inland, EWU, außerhalb der EWU), Laufzeiten und Kreditarten gegliedert erfasst, darunter Buchforderungen (Aktiva 071 bzw. A1 123 05) und Wechselkredite (Aktiva 072 bzw. A1 123 07). Die Meldepositionen umfassen unter anderem inländische Nichtbanken (z.B. Versicherungsunternehmen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck) mit Summenpositionen wie 100, 300 sowie differenzierten Unterpositionen wie 110, 120, 124–127, 130, 200 und 210. Für ausländische Nichtbanken werden gesondert Nichtbanken mit Sitz in Ländern der EWU (z.B. Positionen 410–430, 400, 500, 510, 600) und Nichtbanken mit Sitz außerhalb der EWU (Position 650, Summe 700) sowie die Gesamtpositionen 750 und 850 berichtet. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1 mit Angaben zur Transaktion (bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Anschrift, Sitzland, Auswirkungen auf die Bilanz/Servicing mit Kennziffer 905 und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition mit Kennziffer 906) auszufüllen. Es werden spezifische Kreditarten wie Konsumentenkredite (Positionen 124, 421), Kredite für den Wohnungsbau (125, 422) und sonstige Kredite für Geschäftszwecke, Schuldenkonsolidierung oder Ausbildung (126, 423) unterschieden, teilweise mit Hervorhebung der wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen (z.B. 127, 424, 425). Rechts- und Definitionsverweise erfolgen auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“, insbesondere zur Kennzifferbeschreibung, zur Laufzeitabgrenzung (Bezug auf Anlage B1 und Position S1 800 01 / A1 123 01 + 123 02) und zum Länderverzeichnis. Die Anlage S1 ist monatlich zu melden, Blätter 1 und 2 gelten als untrennbare Einheit, und die Aufteilung in zwei Blätter dient nur der besseren Lesbarkeit bei Ausdruck oder Visualisierung.

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