E4 - Wertpapiere - Zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen / nachrangige Papiere - Ausweis zum Stand der Bücher 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Bundesbank-Meldeformular „Anlage E4“ zur Monatlichen Bilanzstatistik für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Die Fassung trägt den Stand 01.01.2022 (Kennzeichnung „(E4) 01.2022“) und erfasst Bestände zum Stand der Bücher, Angaben erfolgen in Tausend Euro. Der Vordruck erfasst zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen und nachrangige Papiere, gegliedert nach Laufzeiten bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre und über 2 Jahre. Auszuweisen sind unter anderem variabel verzinsliche Anleihen, Null-Kupon-Anleihen, Fremdwährungsanleihen, Certificates of Deposit, Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % sowie auf Euro lautende Papiere. Es wird zwischen börsenfähigen IHS (nicht nachrangig) gemäß HV21 Position 230 und nachrangigen börsenfähigen IHS gemäß HV22 Position 281 unterschieden, jeweils als auf eigene Rechnung begebene und zurückgekaufte Papiere. Das Formular verlangt zusätzlich die Angabe einer Banknummer, Prüfziffer und des Namens des meldenden Instituts. Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro, D-Mark oder die bisherigen nationalen Währungen der anderen Euroraum-Mitgliedsländer lauten.