P1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Meldeformular der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage P1 „Traditionelle Verbriefungen (Bestände)“, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2. Der Stand des Formulars ist 12.2014, und es erfasst Bestände aus traditionellen Verbriefungstransaktionen ohne Bilanzabgang aus eigenen Forderungsverkäufen von Originatoren, mit monatlicher Meldepflicht. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage P1 auszufüllen, wobei Stammdaten wie bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Anschrift, Sitzland (ISO-Code) sowie Kennziffern für Servicing und Fallgruppe der Verbriefungsdefinitionen anzugeben sind. Inhaltlich werden Buchforderungen und Wechselkredite in Tsd Euro nach Schuldnergruppen (Banken, Versicherungsunternehmen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) und Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie nach In- und Ausland (Inland, andere EWU-Mitgliedsländer, außerhalb der EWU) gegliedert. Die Positionen reichen unter anderem von Inländischen Banken (Pos. 910 ff.), Inländischen Unternehmen und Privatpersonen (Pos. 100 ff.) über Inländische öffentliche Haushalte (Pos. 200 ff.) bis zu Ausländischen Nichtbanken und öffentlichen Haushalten (Pos. 400 ff., 500 ff., 600, 650, 700) und enden in der Gesamtposition „Banken und Nichtbanken“ (Pos. 860). Das Formular verweist definitorisch auf andere Anlagen der Bilanzstatistik (Aktiva 061/071, 062/072, Spalten 01 der Anlage B1 sowie Spalten 01 und 02 der Anlage A1) sowie auf die Stellungnahme „IDW RS HFA 8“ und die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik Richtlinien, Verzeichnis der Länder und Kennzifferbeschreibung). Geändert bzw. besonders hervorgehoben ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage P1 als eine Einheit zu behandeln sind und dass eine detaillierte Untergliederung nach Verbriefungszweckgesellschaften und speziellen Kreditarten (Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, sonstige Kredite) eingeführt bzw. klargestellt ist.

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