E3B - Ergänzung zur Anlage E3 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E3B – Ergänzung zur Anlage E3 – Veränderungen durch Bewertungskorrekturen“ der Deutschen Bundesbank zur monatlichen Bilanzstatistik. Der Stand ist der Berichtsmonat Januar 2022 (01.2022) und das Formular richtet sich an meldepflichtige Institute mit Beständen an Schatzwechseln und Schuldverschreibungen anderer Mitgliedsländer des Euroraums. Inhaltlich werden Bewertungskorrekturen (Abschreibungen mit Minuszeichen, Zuschreibungen mit Pluszeichen) auf Geldmarktpapiere sowie Anleihen und Schuldverschreibungen in Tausend Euro nach Laufzeitbändern (bis 2 Jahre, über 2 Jahre) erhoben. Die Positionen sind nach Schuldner-/Emittentengruppen gegliedert, u.a. Banken (MFIs), Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds), sonstige Finanzierungsinstitutionen (inkl. Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute), sonstige Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Zusätzlich werden öffentliche Haushalte differenziert nach Zentralregierungen, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind) mit Sammelposition „Öffentliche Haushalte (131+132+133+134+250)“. Das Formular enthält nachrichtlich den Bruttobestand (vor Abzug der Leerverkäufe) sowie separate Teilbeträge für Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen und sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere gemäß Aktiva 040 und 081. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass Commercial Paper, Certificates of Deposit, Euronotes u.ä., die auf den Inhaber lauten und börsenfähig sind, als sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere zu melden sind. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass Extrahaushalte der öffentlichen Hand in gesonderten Unterpositionen (331, 332, 333, 251) nachrichtlich zu erfassen sind.