A1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage A1B „Forderungen an Banken (MFIs)“, als Ergänzung zur Anlage A1. Die Fassung ist mit „(A1B, Blatt 1/2) 12.2014“ datiert und bezieht sich auf Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, zu melden durch Banken mit Angabe von Banknummer, Prüfziffer, Name und Ort. In Blatt 1 werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 an inländische und ausländische Banken nach Fälligkeit (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie nach Schuldnergruppen (u. a. inländische Banken ohne 113/114, zuständige Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken, Deutsche Bundesbank, EWU-Banken, Nicht-EWU-Banken, Zentralbanken) erfasst. Es sind zahlreiche Positionsnummern vorgegeben, darunter 110, 111, 113, 114, 115, 116, 120, 121, 122, 123, 124, 131, 132, 133, 134, 141, 142, 143, 144, 154 und 164, inklusive Unterpositionen für Reverse-Repo-Geschäfte, Forderungen mit Zentralen Gegenparteien, gruppenangehörige Institute und Zentralbanken. Blatt 2 setzt die Anlage A1B fort und enthält zusätzliche Spalten zu Wechselkrediten, Treuhandkrediten, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020), Forderungen aus Konsortialkrediten, Wechseldiskontkrediten sowie Wechsel im Bestand, wiederum nach den genannten Schuldnergruppen strukturiert. In den Fußnoten wird geregelt, dass bestimmte Zeilen (u. a. Landesbank/Genossenschaftliche Zentralbank und angeschlossene Institute) nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen sind und dass Forderungen der Landesbanken/Zentralbanken an ihr Spitzeninstitut in Zeile 111 einzubeziehen sind. Weitere Fußnoten erläutern, dass die sektorale Untergliederung bei Wechseldiskontkrediten nach dem Einreicher und bei Wechseln im Bestand nach dem Bezogenen erfolgt und dass Abschreibungen mit Minuszeichen und Zuschreibungen mit Pluszeichen zu melden sind.