HV12 - Hauptvordruck Blatt 2: Zusatzangaben zu Aktiva 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Hauptvordruck HV12 Blatt 2 „Zusatzangaben zu Aktiva“ der Monatsbilanzstatistik, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „(HV12) 01.2022“ datiert und enthält Zusatzangaben zu Aktivpositionen für meldepflichtige Banken (MFIs) mit Stand am Monatsende in Tsd Euro. Der Vordruck präzisiert verschiedene Unterpositionen zu HV11, z.B. inländische gesetzliche Zahlungsmittel, aufgelaufene Zinsen auf Kredite und Wertpapiere, Rechnungsabgrenzungsposten, Steuererstattungsansprüche sowie Währungsausgleichsposten. Er enthält gesonderte Felder für derivative Finanzinstrumente außerhalb und innerhalb des Handelsbestands, einschließlich aufgelaufener Zinsen auf derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands (Position 198 bzw. 704). Besonders hervorgehoben werden Zusatzangaben zu Verbriefungen (Positionen 179, 181, 182) mit Unterscheidung nach traditionellen Verbriefungen mit und ohne Bilanzabgang und nach Rolle des meldenden Instituts (Originator/Servicer). Der Vordruck regelt außerdem Kreditverkäufe/-käufe ohne Verbriefung und Bestände an verwalteten („Servicing“) Krediten (Positionen 213–215), differenziert danach, ob mit oder ohne Bilanzabgang und ob das Institut Forderungsverkäufer ist. Weitere Felder erfassen detaillierte Angaben zu Schuldverschreibungen (z.B. EZB-Schuldverschreibungen, variabel verzinsliche Anleihen, Nullkupon- und Fremdwährungsanleihen), Beteiligungen an inländischen Banken, eigenen Aktien, Immobilienbeständen sowie zu Protest gegebenen Wechseln und nicht eingelösten Schecks (Stückzahl und Betrag). Der Vordruck verweist auf bestimmte Hauptvordruck-Positionen (z.B. HV11.010, 040, 060, 070, 080, 081, 082, 083, 090, 100, 110, 130, 140, 160, 176, 180) sowie auf Fußnote 5 der Anlage F1 und enthält Fußnoten zu Fremdwährungsanleihen und zum Buchwert. Spezifische Änderungen gegenüber früheren Fassungen werden im vorliegenden Text nicht explizit beschrieben, jedoch ist der Stand 01.2022 als aktueller Geltungszeitpunkt erkennbar.