E3 - Wertpapiere - Schatzwechsel und Schuldverschreibungen von anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Anlage E3 zur Monatlichen Bilanzstatistik für Wertpapiere, konkret Schatzwechsel und Schuldverschreibungen von anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Der Stand des Formulars ist Januar 2022 (Kennzeichnung „(E3) 01.2022“), die Beträge sind in Tausend Euro anzugeben und beziehen sich auf Bestände zum Monatsende. Inhaltlich werden Geldmarktpapiere (gemäß Aktiva 040 und 081) sowie Anleihen und Schuldverschreibungen (gemäß Aktiva 082 – Teilbetrag) nach Schuldner-/Emittentengruppen und Laufzeiten bis 2 Jahre einschließlich bzw. über 2 Jahre gegliedert. Die Schuldnerkategorien umfassen u.a. Banken (MFIs), Versicherungsunternehmen (aufgesplittet in Versicherungsgesellschaften 612 und Altersvorsorgeeinrichtungen 712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds, sonstige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie verschiedene Ebenen der öffentlichen Haushalte (Zentralregierungen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen, Extrahaushalte). Öffentliche Haushalte werden zusätzlich mit einer Sammelposition (131+132+133+134+250) erfasst, wobei Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand definiert sind, die Nichtmarktproduzenten sind. Das Formular enthält nachrichtliche Angaben zum Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe sowie gesonderte Ausweispositionen für Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen und sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere wie Commercial Paper, Certificates of Deposit und Euronotes. Zudem ist eine separate nachrichtliche Position für Zentralnotenbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Euroraums vorgesehen. Identifikationsfelder wie Banknummer, Prüfziffer und Name der meldenden Institution sind im Formular ebenfalls vorgesehen. Neue oder geänderte Positionen werden im Text nicht gesondert hervorgehoben, lediglich erläuternde Fußnoten zu den behandelten Instrumenten und Extrahaushalten sind angegeben.