H-Blatt 2

23.09.2026 Ausgabe 2010-06 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Formular „H-Blatt 2“ der Deutschen Bundesbank als Ergänzungsblatt zum Hauptvordruck und zu den Anlagen der Monatlichen Bilanzstatistik. Das Blatt dient der Erhebung von Zusatzangaben für Mindestreservezwecke, insbesondere der Berechnung des Reserve-Solls, und gilt in der Fassung mit Stand 06.2010. Es definiert die Reservebasis als Summe der Positionen 210, 220, 230, 240 und 250, wobei jede Position über Verweise auf konkrete Anlagen und Meldevordrucke (u. a. HV22, Anlagen C1, D1, F1, F2, H) fachlich präzise abgegrenzt wird. Die einzelnen Positionen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs), gegenüber nicht der Mindestreservepflicht unterliegenden Banken im Euro-Währungsgebiet, gegenüber Banken im übrigen Ausland, Spareinlagen sowie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere mit Laufzeit bzw. Kündigungsfrist bis 2 Jahre. Für Inhaberschuldverschreibungen wird eine alternative Ermittlung der Position 240 über Anlage H Pos. 172/01 zugelassen, wobei die gewählte Alternative anzukreuzen ist und ein pauschaler Betrag nach EZB-Vorgabe (Art. 3 Abs. 2 EZB/2003/9) als Position 251 vorgesehen ist. Das Reserve-Soll wird durch Anwendung des Reservesatzes auf die Reservebasis ermittelt, zunächst vor und dann nach Abzug des Freibetrags gemäß Art. 5 Abs. 2 der EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9), jeweils als gerundeter Euro-Betrag ohne Cent. Das Dokument verweist für Beginn der Erfüllungsperiode und den letzten Termin für Berichtigungen ausdrücklich auf die von EZB bzw. Bundesbank veröffentlichten Kalender im Zusammenhang mit der EZB-Verordnung EZB/2003/9.

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