I1
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage I1. Der Vordruck hat den Stand 12.2014 und erfasst Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbestands gemäß HV12.186. Er ist mit Banknummer, Prüfziffer, Name und Ort zu überschreiben und alle Beträge sind in Tausend Euro auszuweisen. Inhaltlich werden Forderungen gegenüber inländischen Banken (Position 110), Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern der EWU (121) und außerhalb der EWU (123) sowie deren gruppenangehörigen Instituten (141, 143, 144) abgefragt. Die Summenpositionen Ausländische Banken (120 = 121 + 123) und Banken insgesamt (100 = 110 + 120) sind gesondert auszuweisen. Für Nichtbanken werden Forderungen gegenüber Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentlichen Haushalten im Inland (Positionen 210, 220, 200) und gegenüber Nichtbanken in anderen EWU-Ländern (321, 322, 300) bzw. außerhalb der EWU (421, 422, 400) erhoben, jeweils mit Unterpositionen für sonstige Finanzierungsinstitutionen (213, 313, 413). Darüber hinaus werden die Summenpositionen Ausländische Nichtbanken (500 = 300 + 400), Nichtbanken insgesamt (600 = 200 + 500) sowie Banken und Nichtbanken zusammen (700 = 100 + 600) abgefragt. Änderungen oder neue Anforderungen werden im Text nicht erläutert, außer dass der Stand des Vordrucks mit 12.2014 ausgewiesen ist.