B7

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Anlage B7 ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Ergänzungsmeldung zur Bilanzstatistik. Der Stand des Vordrucks ist mit „(B7) 01.2022“ angegeben und er gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), nur auf Euro lautend. Inhaltlich erfasst das Formular revolvierende Kredite, Überziehungskredite sowie Kreditkartenkredite, getrennt nach unechten („charge card credit“ etc.) und echten („extended credit card credit“) Kreditkartenkrediten. Die Positionen differenzieren Schuldnergruppen wie inländische bzw. im Euroraum ansässige Sonstige Unternehmen (z.B. Positionen 114 und 214), wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (u.a. 121, 221), wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen (122, 222), sonstige Privatpersonen (123, 223) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 230). Es werden zusätzlich Sammelpositionen für Privatpersonen (z.B. 120 = 121+122+123 und 220 = 221+222+223) sowie für Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck insgesamt (120+130 bzw. 220+230) ausgewiesen. Im Fußteil werden definitorische Hinweise gegeben, etwa dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen, bestimmte Abruf-/Rahmenkredite zu revolvierenden/Überziehungskrediten zählen und „Versicherungsunternehmen“ sowie „sonstige Finanzierungsinstitutionen“ aus der Kategorie Sonstige Unternehmen ausgenommen sind. Der Vordruck enthält außerdem Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name, die der Identifikation des meldenden Instituts dienen. Durch das Datum 01.2022 wird eine überarbeitete Fassung kenntlich gemacht, in der insbesondere die Begriffe und Beispiele zu Kreditkartenkrediten und revolvierenden Krediten präzisiert sind.

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