Q1 – Bestände von verwalteten Krediten (ohne Verbriefungen), („Servicing“) 01.01.2022 Vordruck

04.10.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage Q1 – Bestand an verwalteten („Servicing“) Krediten (ohne Verbriefungen)“, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Bankenstatistik. Die Fassung ist mit „01.2022“ datiert und gilt für Bestände zum Stichtag „Stand Ende“; betroffen sind verwaltete Kredite sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als auch aus reiner Übernahme der Servicing-Dienstleistung, gegliedert nach Banken und Nichtbanken im In- und Ausland. Der Vordruck verlangt für jede Kombination der Kennziffern 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des/r Geschäftspartner(s)) eine separate Anlage Q1 und erfasst Beträge in Tausend Euro nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie nach Kreditarten (Wechselkredite und Buchforderungen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist). Die Positionen differenzieren u. a. inländische und ausländische Banken (z. B. Kennziffern 910, 921, 800, 900), Versicherungsunternehmen und Finanzierungsinstitutionen (z. B. 612, 712, 112, 613, 713, 113, 118, 117), Unternehmen (110, 410) und Privatpersonen mit Untergliederung in Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite (z. B. 120, 124–126, 420–425). Ebenso werden inländische und ausländische öffentliche Haushalte und Sozialversicherungen erfasst (z. B. Kennziffern 210, 220, 230, 250, 200, 500, 817), einschließlich Zentralregierungen, Länder und Gemeinden, sowie Sammelpositionen für Nichtbanken und die Summe aus Banken und Nichtbanken (z. B. 300, 700, 750, 860). Der Vordruck verweist definitorisch auf Aktiva-Positionen der Bilanzstatistik (Aktiva 061/071 für Buchforderungen, 062/072 für Wechselkredite) sowie auf die Systematik der Spalte 01 der Anlage B1 und der Spalten 01 und 02 der Anlage A1 zur Laufzeitabgrenzung. In den Fußnoten werden die Begriffe Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite erläutert (persönliche Verwendung, Wohnraumbeschaffung, Geschäftszwecke etc.) und klargestellt, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleuten einbezogen werden. Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage Q1 sind explizit als eine Einheit zu behandeln; die Zweiteilung des Meldeschemas dient lediglich der besseren Lesbarkeit bei Ausdruck oder Visualisierung. Rechts- und Begriffsgrundlagen für die Kennziffern werden über einen Verweis auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ genannt; inhaltliche Änderungen gegenüber früheren Fassungen werden im vorliegenden Auszug nicht beschrieben.