C3

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage C3 „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht‑MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums“. Die Fassung ist mit „(C3, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C3, Blatt 2) 01.2022“ datiert und betrifft Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen von Instituten gegenüber ausländischen Nichtbanken im Euroraum, gegliedert nach Laufzeiten und Kundengruppen. In Blatt 1 werden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen und Privatpersonen einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck nach detaillierten Untergruppen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), sonstige Unternehmen und verschiedene Privatpersonengruppen ausgewiesen, jeweils nach Restlaufzeit und mit „darunter“-Positionen (u. a. Repos, auf Euro lautend, Verbriefungszweckgesellschaften, Nicht‑MFI‑Kreditinstitute). Die Positionen 100, 110, 120, 130 und ihre Unterpositionen fassen Unternehmen, Privatpersonen und OoE zusammen, während die Spalten 01 bis 06 die Fristenstruktur (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit/Kündigungsfrist, Gesamtbetrag, darin Repos) und Währungs-/Repo-Spezifika abbilden. Blatt 2 setzt Anlage C3 fort und erfasst Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Haushalten in anderen Euroraum‑Mitgliedsländern, aufgegliedert nach Zentralregierungen, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen sowie Extrahaushalten (FEU) mit entsprechenden Sammelpositionen 200 und 201. Die Gesamtposition 300 „Nichtbanken (100 + 200)“ bündelt alle gegenüber Nichtbanken bestehenden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, ergänzt durch nachrichtliche Angaben zu speziellen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist oder zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers. Im Dokument werden erläuternde Fußnoten zu wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen, Branchenschlüssel für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (64D, 660), zur gesonderten Ausweisung von Repo‑Verbindlichkeiten sowie zur Definition von Extrahaushalten als FEU der öffentlichen Hand gegeben. Gegenüber älteren Fassungen (nicht im Text genannt) wird hier der Stand 01.2022 mit präzisierten Anwahlpositionen (z. B. C3 300 05) und zusätzlichen nachrichtlichen Ausweisen für Kündigungsrechte und Extrahaushalte ausgewiesen, was auf geänderte oder erweiterte Meldeanforderungen schließen lässt.

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