C2
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage C2 „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs)“, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2. Die Fassung ist mit „(C2, Blatt 1) 12.2014“ bzw. „(C2, Blatt 2) 12.2014“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute mit Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Nichtbanken. Inhaltlich werden Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten in Tausend Euro nach Gläubigergruppen und Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen erhoben. Die Gläubiger werden nach inländischen Nichtbanken (u. a. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, wirtschaftlich selbständige und unselbständige Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) mit Positionsnummern wie 100, 110, 112, 113, 120, 200 und 300 sowie ausländischen Nichtbanken (Unternehmen und Privatpersonen, öffentliche Haushalte, Positionen 421, 422, 400, 500) gegliedert. Die Tabelle unterscheidet Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen, Treuhandkredite sowie nachrangige Verbindlichkeiten, einschließlich nachrangig begebener Namensschuldverschreibungen, nach Restlaufzeiten „bis 1 Jahr“, „über 1 Jahr bis 2 Jahre“ und „über 2 Jahre“ in den Spalten 01–06. Es gibt nachrichtliche Zeilen 600, 700 und 800 für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist bzw. vereinbarter Laufzeit mit zusätzlichem, noch nicht oder bereits ausgeübtem Kündigungsrecht. Fußnoten verweisen auf Abstimmungen mit anderen Meldepositionen, etwa Passiva 241 (Anlage A2 Position 100/11 bzw. 100/09 für Bausparkassen) und Passiva 280 (HV22 Position 281, HV Position 282, Anlage A2 Position 100/12 bzw. 100/10) sowie auf die Teilmenge HV22 Position 327. Rechtliche und statistische Begriffe wie „Extrahaushalte“, „Sondervermögen“ und „Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand, die Nichtproduzenten sind“ werden zur genaueren Abgrenzung der öffentlichen Haushalte und ihrer Untereinheiten verwendet.