C3

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebener Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage C3, für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Datum „12.2014“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Banken mit Angabe von Banknummer, Prüfziffer, Name und Ort. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 (Teilbetrag) nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und speziellen Merkmalen (u. a. Repurchase Agreements/Repos, Laufzeitbänder bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) erhoben. Die Positionen gliedern sich nach Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (112), Investmentvermögen (613), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 113), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (121–123, 120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) sowie öffentlichen Haushalten (Zentralregierungen 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherungen 250, jeweils mit Extrahaushalten). Es werden zahlreiche Sammelpositionen und Summenzeilen definiert, etwa Unternehmen (110), Unternehmen und Privatpersonen einschließlich OoE (100), Öffentliche Haushalte (200, Extrahaushalte 201) sowie die Gesamtposition „Nichtbanken (100 + 200)“ mit der Kennziffer 300. Auf Blatt 2 werden nachrichtliche Zusatzangaben gefordert, u. a. zu in Zeile 300 enthaltenen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (Position 400) sowie zu Verbindlichkeiten mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers in Zelle C3 300 05 (Positionen 500 und 600). Fußnoten erläutern die Abgrenzung bestimmter Gruppen (z. B. wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleute, Branchenschlüssel 660 für verbundene Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, gesonderter Ausweis von Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06 und Definition der Extrahaushalte/Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand). Neue oder geänderte Anforderungen werden in dieser Fassung vor allem über die detaillierten nachrichtlichen Zusatzfelder (400, 500, 600) und den spezifischen Ausweis von Repo-Geschäften und Extrahaushalten dokumentiert.

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