Q1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage Q1, zur Meldung des Bestands an verwalteten („Servicing“) Krediten ohne Verbriefungen. Die Fassung ist mit „(Q1, Blatt 1) 12.2014“ bzw. „(Q1, Blatt 2) 12.2014“ datiert und gilt für alle Institute, die Kredite verwalten, sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als auch bei reiner Übernahme der Servicing-Dienstleistung. Erhoben werden Buchforderungen und Wechselkredite nach vereinbarter Laufzeit (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und nach Art des Schuldners, getrennt nach inländischen und ausländischen Banken und Nichtbanken; die definitorische Abgrenzung verweist auf Aktiva 061/071 bzw. 062/072 sowie auf die Systematik der Anlagen A1 und B1. Die Meldepositionen umfassen u. a. Kennziffern für inländische Banken (910, 914), ausländische Banken nach EWU/Nicht-EWU (921, 800, 944, 920, 900), Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzierungsinstitutionen (z. B. 612, 713, 118, 117, 113), Unternehmen und Privatpersonen (z. B. 110, 120, 121–123, 124–126, 130) sowie öffentliche Haushalte (210–250, 200) und ihre Auslandsgegenstücke (400–500, 600, 650, 700). Spezifisch ausgewiesen werden Konsumentenkredite (Kennziffern 124 bzw. 421), Kredite für den Wohnungsbau (125 bzw. 422) und sonstige Kredite (126 bzw. 423) einschließlich der Unterpositionen für wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (z. B. 127, 424, 425). Die Anlage verlangt für jede Kombination der Kennziffern 905 („Auswirkungen auf die Bilanz“) und 906 („Art des/r Geschäftspartner(s)“) eine eigene Meldung und weist darauf hin, dass Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage als einheitliches Schema zu behandeln sind. In den Fußnoten werden definitorische Hinweise zu Laufzeitabgrenzung, zur Behandlung täglich fälliger Buchforderungen und zur Abgrenzung der Kreditarten gegeben sowie auf die Kennzifferbeschreibungen in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen.

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