O2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Anlage O2 ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik zur Meldung „traditioneller“ Verbriefungen im Berichtszeitraum. Die Fassung ist mit „O2, Blatt 1/2, 01.2022“ datiert und gilt für monatliche Meldungen von Banken (MFIs) zu Verbriefungstransaktionen, für die je Transaktion eine separate Anlage O2 einzureichen ist. Inhaltlich werden Kreditverkäufe und -käufe sowie Kreditportfolio-Rückkäufe, die eine bestimmte Verbriefungstransaktion betreffen, als verbrieftes Volumen erfasst und in Tausend Euro nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und Kreditart (Wechselkredite, Buchforderungen, Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, sonstige Kredite) ausgewiesen. Die Anlage unterscheidet detailliert Schuldnergruppen, darunter inländische und ausländische Banken (MFIs, Zentralnotenbanken), Versicherungsunternehmen, übrige Finanzierungsinstitutionen, Verbriefungszweckgesellschaften, Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck sowie inländische und ausländische öffentliche Haushalte. Es werden Kennziffern wie Bankinterne Kenn-Nummer (901), Angaben zu Bilanzauswirkungen/Servicing (905) und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906) sowie Stammdaten (Name, Anschrift, Sitzland ISO-Code) erhoben; die Kennzifferbeschreibungen und Länderlisten verweisen auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“. Die Zuordnung der Laufzeiten und Kreditarten ist definitorisch mit anderen BISTA-Positionen (z.B. Aktiva 061/071, 062/072 sowie Spalte 01 der Anlage B1 und Spalten 01/02 der Anlage A1) abgestimmt. Eine besondere Konvention sieht vor, dass Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in den Saldo eingehen, wobei auch Servicing-Transaktionen ohne Originator-Rolle der Bank gesondert zu melden sind. Gegenüber älteren Fassungen wird explizit hervorgehoben, dass auch Kreditportfolio-Käufe, die nicht Rückkäufe sind, auszuweisen sind und dass die Blätter 1 und 2 der Anlage O2 als eine Einheit zu behandeln sind.

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