E1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage E1 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Wertpapiere (Schatzwechsel und Schuldverschreibungen) in Tausend Euro. Die Fassung ist mit „(E1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(E1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und erfasst Bestände zum Monatsende nach Schuldner/Emittent, inländisch und ausländisch, sowie nach Restlaufzeiten bis einschließlich zwei Jahre und über zwei Jahre. Inhaltlich werden Geldmarktpapiere gemäß Aktiva 040 und 081 sowie Anleihen und Schuldverschreibungen gemäß Aktiva 082 abgefragt, nach Kategorien wie inländische Banken (MFIs), Versicherungsunternehmen (Positionen 612, 712, 121), Investmentvermögen, übrige Finanzierungsinstitutionen und sonstige Unternehmen. Weitere Berichtskategorien sind Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Sozialversicherungen, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Extrahaushalte und Sondervermögen, zusammengefasst u.a. zu „Inländische öffentliche Haushalte“ (Position 200) und „Inländische Nichtbanken“ (Position 120). Für das Ausland werden Ausländische Banken (134), Unternehmen und Privatpersonen (135) mit Unterpositionen für Verbriefungszweckgesellschaften (137), Finanzhandelsinstitute (426) und sonstige Unternehmen (414) sowie öffentliche Haushalte (136) und die Aggregatpositionen Ausländische Nichtbanken (400) und Ausländer (130) erfasst, mit einer Gesamtsumme (100). Nachrichtlich ist ein Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe in eigenen Spalten auszuweisen; außerdem wird nach Teilbeträgen für Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere (Commercial Paper, Certificates of Deposit, Euronotes u.ä.) unterschieden. Fußnoten definieren u.a. den Begriff Extrahaushalt als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind, und weisen auf die Einbeziehung von Emissionen der Deutschen Bundespost sowie Sondervermögen der Länder hin. Eine spezifische Änderung gegenüber früheren Fassungen wird im Textauszug nicht beschrieben.