A1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage A1 „Forderungen an Banken (MFIs)“, mit Stand 12.2014. Der Vordruck richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute und erfasst Forderungen an in- und ausländische Banken (MFIs) in Tausend Euro, einschließlich einer Untergliederung nach Restlaufzeiten und Schuldnergruppen. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 sowie Forderungen aus Wechsel-, Treuhand- und Konsortialkrediten, Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020 sowie Reverse-Repo-Geschäfte und Forderungen gegenüber Zentralen Gegenparteien und gruppenangehörigen Instituten abgefragt. Die Positionen sind detailliert nach inländischen Banken (u. a. Positionen 111, 113, 114, 110), ausländischen Banken in der EWU und außerhalb der EWU (u. a. Positionen 121, 123, 120) sowie Zentralbanken (u. a. Positionen 154, 164) gegliedert und führen zu einer Gesamtsumme Banken (Position 100). Fußnoten regeln sektorale Untergliederungen (z. B. nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel) und verweisen auf Abstimmungen mit weiteren Bilanzpositionen (Aktiva 020, 050, 062, 072, 121 sowie Passiva 341, 350) und mit Anlage B1, Positionen 500/05–07. Eine besondere Meldepflicht wird für Sparkassen, Kreditgenossenschaften sowie Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken hinsichtlich der Zeile 113 und die Behandlung von Forderungen an Spitzeninstitute in Zeile 111 festgelegt.