E2B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Monatsbilanzstatistik, Anlage E2B als Ergänzung zur Anlage E2 für Wertpapiere. Die Fassung ist mit „(E2B, Blatt 1) 01.2022“ und „(E2B, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Aktien und Beteiligungen von inländischen und ausländischen Schuldnern/Emittenten, jeweils gegliedert nach Banken, Versicherungen, Unternehmen und öffentlichen Haushalten. Inhaltlich erfasst die Anlage E2B „Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat“ für Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (gemäß Aktiva 090) sowie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (gemäß Aktiva 100 und 110) in Beträgen in Tsd Euro. Die Positionen sind nach Schuldnergruppen wie Inländische Banken (MFIs, Pos. 110), Versicherungsunternehmen (u. a. 612, 712, 121), Inländische Unternehmen (Nicht-MFIs, Pos. 120), Inländische öffentliche Haushalte (Pos. 200) sowie Ausländer mit Sitz im Euroraum und außerhalb des Euroraums (u. a. Pos. 131, 132, 400, 500, 130) gegliedert. Die Spaltenstruktur unterscheidet unter anderem Beträge insgesamt, Anteile von Geldmarktfonds, Aktien, Investmentfondsanteile, börsennotierte und nicht börsennotierte Anteile und Genuss-Scheine sowie einen nachrichtlichen Bruttobestand (Spalten 05 und 08) vor Abzug der Leerverkäufe. Zusätzlich werden Sonderkategorien wie Finanzhandelsinstitute (z. B. Pos. 626, 526, 426), Extrahaushalte (Pos. 201, 421, 521) und „mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“ sowie „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber“ ausgewiesen. Fußnoten präzisieren, dass Geschäftsguthaben bei Genossenschaften in den Beteiligungen eingeschlossen sind, der Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe zu verstehen ist und Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten umfassen. Eine wesentliche Vorgabe ist, dass in der Anlage E2B Abschreibungen mit Minuszeichen und Zuschreibungen mit Pluszeichen zu melden sind, womit die Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat eindeutig gekennzeichnet werden.

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