HV22 - Hauptvordruck Blatt 4: Zusatzangaben zu Passiva 01.10.2024 Vordruck

22.01.2024

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Hauptvordruck HV22 Blatt 4 der Monatlichen Bilanzstatistik mit Zusatzangaben zu Passiva in Tsd. Euro. Die Fassung ist mit „Stand: Monatsende, (HV22) 10.2024“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Institute der Bankenstatistik. Der Vordruck liefert Zusatzangaben zu in HV21 enthaltenen Positionen, u. a. zu aufgenommenen Konsortialkrediten (Positionen 211, 223, 225, 224), Namensschuldverschreibungen (219, 229) sowie eigenen Akzepten und Solawechseln (239). Er enthält weitere Detailpositionen zu Handelsbeständen und Derivaten, etwa Handelsbestand (524, 525, 526), derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands (505) und Nicht-Handelsbestands-Derivate (511), inklusive aufgelaufener (negativer) Zinsen (z. B. 336, 337, 345, 507, 508). Der Vordruck weist Positionen zu nachrangig begebenen (börsenfähigen und nicht börsenfähigen) Schuldverschreibungen und nachrangigen Namensschuldverschreibungen (281, 282, 327, Laufzeit bis 2 Jahre) sowie zu unverbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken aus. Zusatzangaben betreffen auch Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung (400–402), Zins- und Währungsswaps (410–413), fiktives Cash-Pooling (523) und nachrichtliche Angaben zu Handelsbeständen bewertet zum Erfüllungsbetrag (624, 625). Es werden jährliche Zusatzangaben verlangt, u. a. zu Beträgen gemäß § 340e Abs. 4 HGB (301), sonstigen zweckgebundenen Beträgen (302), stillen Vorsorgereserven, Nettoüberschuss und Gewinnrücklage (Position 515) sowie Instrumenten des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (295). Der Vordruck enthält Felder zur Meldung der Anzahl der Beschäftigten (nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen; Positionen 472, 473) sowie von Geldkarten- und Netzgeld-Aufladungsgegenwerten (329, 501, 502). Mehrere Positionen sind explizit als Leerposition gekennzeichnet (z. B. 283, 432, 441–443, 450, 470–472, 482–485, 513, 520, 522, 903), was anzeigt, dass dort derzeit keine Inhalte zu melden sind. Neu bzw. besonders hervorgehoben sind die zusätzlichen Pflichtfelder zum fiktiven Cash-Pooling und zur Beschäftigtenanzahl, die nur zum Meldetermin Ende Februar auszufüllen sind.