HV11 - Hauptvordruck Blatt 1: Aktiva 01.01.2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Hauptvordruck HV11 Blatt 1 „Aktiva“ der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck ist mit Stand 01.01.2022 gekennzeichnet und gilt für Meldungen der Institute auf Monatsbasis für in Tausend Euro auszuweisende Bestände am Monatsende. Der Vordruck enthält u. a. Positionen zu Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken, Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen öffentlicher Stellen sowie Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand. Weiter werden Forderungen an Banken (MFIs) und Nichtbanken (Nicht-MFIs) differenziert, einschließlich Buchforderungen, Wechseln und festverzinslichen Wertpapieren wie Geldmarktpapieren, Anleihen und Schuldverschreibungen. Zusätzlich sind Positionen für Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Treuhandvermögen (inkl. Treuhandkredite und treuhänderisch gehaltene Wertpapiere), Sachanlagen, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eigene Aktien/Anteile und sonstige Aktiva vorgesehen. Der Vordruck weist eigene Positionen für Rechnungsabgrenzungsposten, Leasinggegenstände, Aktivsalden der schwebenden Verrechnungen sowie der Aufwands- und Ertragskonten und übrige Aktiva aus, die in die Summe der Aktiva einfließen. Die rechtliche Grundlage der Meldung ist die Anordnung der Deutschen Bundesbank vom 28.09.2021, veröffentlicht als Bundesbank-Mitteilung 8005/2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 22. November 2021 B3). Der Vordruck fordert Angaben zu Bankengruppe, BBk-Bereich, Rechtsform, Banknummer, Prüfziffer sowie Unterschrift und Kontaktdaten des Sachbearbeiters zur Bestätigung der Richtigkeit der Meldung. Größere Veränderungen einzelner Positionen in der laufenden Geschäftsentwicklung sind im Berichtsmonat formlos auf elektronischem Weg in Abstimmung mit der zuständigen Bundesbank-Fachstelle zu erläutern.