BAUSP--B1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Meldevordruck-Formular „Anlage B1 BAUSP“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik der Bausparkassen. Die Fassung ist mit „(B1-BAUSP, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und richtet sich an Bausparkassen mit Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) im In- und Ausland. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 nach vereinbarter bzw. voraussichtlicher Laufzeit/Kündigungsfrist und nach Kreditart (Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, sonstige Kredite) sowie nach Schuldnergruppen gegliedert. Für inländische Nichtbanken werden unter anderem Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen (einschließlich Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute, Reverse-Repo-Forderungen, zentrale Gegenparteien), sonstige Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck mit spezifischen Positionsnummern (z.B. 111, 112, 113, 114, 120, 130, 200, 300) ausgewiesen. Die öffentlichen Haushalte im Inland werden nach Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden, Sozialversicherung und Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten) mit Sammelpositionen wie 210, 220, 230, 240, 250 sowie den Aggregaten 200 und 201 erfasst. Für ausländische Nichtbanken werden Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte mit den Positionen 421, 422 und der Summenposition 400 gemeldet, inklusive gesonderter Ausweis von Reverse-Repo-Forderungen, Forderungen mit zentralen Gegenparteien und Finanzhandelsinstituten. Die Gesamtposition „Summe Nichtbanken“ 500 fasst alle Forderungen an inländische und ausländische Nichtbanken (300+400) zusammen. Fußnoten konkretisieren die Schuldnerabgrenzung, etwa die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern sowie die branchenspezifische Zuordnung nach Kundensystematik-Branchenschlüssel 64D und 660.

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