S1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage S1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Bestände aus „traditionellen“ Verbriefungen im Servicing. Die Fassung ist mit „(S1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(S1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für monatlich meldepflichtige Bestände von in Verbriefungen verwalteten Krediten; für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1 zu erstellen. Erfasst werden Bestände von Wechselkrediten (Abgrenzung wie Aktiva 062/072) und Buchforderungen (Abgrenzung wie Aktiva 061/071) nach Schuldnergruppen und Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) in Tausend Euro. Das Formular gliedert Schuldner u.a. in inländische und ausländische Banken (MFIs, inkl. Zentralnotenbanken), Versicherungsunternehmen (z.B. Positionen 111, 612, 712), Investmentvermögen, übrige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften (Positionen 118, 418, 650), sonstige Unternehmen sowie verschiedene Kategorien von Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Zusätzlich werden inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen; z.B. Positionen 200, 500) sowie Nichtbanken im In- und Ausland nach Sitz im Eurosystem bzw. außerhalb des Eurosystems ausgewiesen, einschließlich Sammelpositionen wie „Banken und Nichtbanken (900+750)“. In den Kopfzeilen sind Angaben zur Verbriefungstransaktion wie bankinterne Kenn-Nummer (901), Name/Firma (902), Servicing-Kennzeichnung (905), Fallgruppe gemäß Verbriefungsdefinition (906), Anschrift und Sitzland (ISO-Code) gefordert. Im Dokument wird auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen, insbesondere zur Kennzifferbeschreibung und zum Verzeichnis der Länder sowie auf die Systematik der Laufzeitspalten in den Anlagen A1 und B1. Die definitorischen Hinweise präzisieren u.a. die Abgrenzung von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten sowie die Behandlung täglich fälliger Buchforderungen innerhalb der Laufzeitklasse bis 1 Jahr, ohne explizit Änderungen gegenüber früheren Fassungen zu beschreiben.

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