HV21

23.09.2026 Ausgabe 2010-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Hauptvordruck Blatt 3 „Passiva“ mit der Kennzeichnung HV21. Die Fassung ist auf den Stand 12.2010 datiert und erfasst die Passivpositionen zum Monatsende in Tausend Euro; sie gilt u. a. für Banken (MFIs) und Bausparkassen (mit besonderen Hinweisen zu Bauspareinlagen). Inhaltlich werden detaillierte Passivpositionen wie Verbindlichkeiten gegenüber Banken (Position 210), gegenüber Nichtbanken (220), verbriefte Verbindlichkeiten (230), Treuhandverbindlichkeiten (240), Wertberichtigungen (250), Rückstellungen (260), nachrangige Verbindlichkeiten (280), Genussrechtskapital (290), Fonds für allgemeine Bankrisiken (300) und Eigenkapital (310) abgefragt. Zusätzlich werden sonstige Passiva (320), Eventualverbindlichkeiten (340), versandte Wechsel aus dem Wechselbestand (350), das Geschäftsvolumen (360), Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften (370), Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (380) sowie unwiderrufliche Kreditzusagen (390) erfasst, jeweils mit eigenen Unterpositionen (z. B. 231–234, 321–326, 341–343, 371–373). Besondere Ausweisregeln sind z. B. für Bausparkassen (einschließlich Bauspareinlagen) und für Leerpositionen (Position 270) sowie die Abstimmsumme 902 aus den Positionen 380 und 390 vorgesehen. Der Vordruck definiert Summenpositionen wie Summe 220, Summe 230, Summe 240, Summe 310, Summe 320, Summe 330, Summe 340, Summe 370 und die Geschäftsvolumen-Position 360, um eine konsistente Aggregation der Passiva und Eventualverbindlichkeiten sicherzustellen. Rechtliche Verweise oder Mitteilungsnummern werden im vorliegenden Ausschnitt nicht genannt, nur die Formbezeichnung HV21 und der Stand 12.2010. Änderungen gegenüber anderen Fassungen oder frühere Stände werden im Textauszug nicht beschrieben; es wird lediglich der gültige Stand 12.2010 ausgewiesen.

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