A1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Meldeformular der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage A1 „Forderungen an Banken (MFIs)“, Stand 01.2022. Der Vordruck erfasst Forderungen von meldepflichtigen Instituten gegenüber inländischen und ausländischen Banken (MFIs) in Tausend Euro, einschließlich spezieller Untergruppen wie Geldmarktfonds (MFIs) und Zentralnotenbanken im In- und außerhalb des Euroraums. Die Forderungen werden nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie insgesamt (Spalte 01 bis 04) und nach Positionen mit Codes (z.B. 110, 111, 113, 114, 120, 121, 123, 151, 154, 164, 171) gegliedert. Besondere Unterpositionen „darunter“ erfassen u.a. Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z.B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen gegenüber Zentralen Gegenparteien (z.B. 131, 132, 133, 134) sowie gruppenangehörigen Instituten (z.B. 141, 142, 143, 144). Die Summenpositionen „Inländische Banken (111 + 113 + 151 + 114)“ (Position 110), „Ausländische Banken (Summe 121 + 123)“ (Position 120) und „Summe Banken (110 + 120)“ (Position 100) bündeln die Einzelpositionen zu Gesamtbeträgen. Blatt 2 der Anlage A1 ergänzt weitere Spalten zu Wechseldiskontkrediten, Wechseln im Bestand, Treuhandkrediten, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten und verweist auf die entsprechenden Spaltennummern 06 bis 10. Fußnoten regeln eine sektorale Untergliederung nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel und sehen Abstimmungen mit bestimmten Aktiv- und Passivposten (z.B. Aktiva 050, 061, 062, 072, 121 sowie Passiva 341, 350) und den korrespondierenden Positionen in Anlage B1 (z.B. B1 Position 500/05–07) vor. Eine besondere Ausfüllpflicht gilt laut Fußnote 1 für Sparkassen, Kreditgenossenschaften sowie Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken, wobei Forderungen der Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken an ihr Spitzeninstitut nicht in einer eigenen Zeile, sondern in Zeile 111 auszuweisen sind.