B2B (Bausparkassen) Ergänzung zur Anlage B2 (Bausparkassen) - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022 Vordruck

07.09.2021

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck „Anlage B2B (Bausparkassen)“ als Ergänzung zur Anlage B2 für die Monatliche Bilanzstatistik der Bausparkassen. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs), getrennt nach inländischen und ausländischen Schuldnern. Inhaltlich erfasst der Vordruck langfristige Buchforderungen gemäß Aktiva 071 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist über 5 Jahre, differenziert nach Bauspardarlehen, Vor‑ und Zwischenfinanzierungskrediten, sonstigen Krediten, Treuhandkrediten, Konsortialkrediten und Reverse-Repo-Geschäften. Die Positionen sind fein gegliedert nach Schuldnergruppen wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds, 112), Übrige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen und Privatpersonen (u. a. 110, 120, 130) sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung; Positionen 210 ff., 200, 201). Für ausländische Nichtbanken werden Unternehmen und Privatpersonen (Position 421 mit Unterpositionen 423–426) sowie öffentliche Haushalte (Position 422) zusammengefasst zur Position 400, während die Summe aller Nichtbanken in Position 500 ausgewiesen wird. Der Vordruck definiert die Verbuchungsvorschriften mit Verweisen auf andere Anlagen (z. B. „insgesamt = Anlage B1, Spalte 01 bis 04 + Anlage B2, Spalte 01 bis 03“ und Einbeziehung bestimmter Forderungen in Anlage B2, Spalte 04). Fußnoten erläutern besondere Abgrenzungen, etwa Abschreibungen (-) und Zuschreibungen (+), die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern sowie die Definition von Extrahaushalten als FEU der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Neu bzw. spezifisch ist die Ausgestaltung als Ergänzung zur Anlage B2 für Bausparkassen zur Erfassung von Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, bezogen auf langfristige Forderungen an Nichtbanken im Format B2B-BAUSP (Blatt 1 und Blatt 2).