C4

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage C4) für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion. Der Stand des Formulars ist 12.2014, es richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute (Banknummer, Prüfziffer, Name, Ort) und erfasst Beträge in Tausend Euro. Inhaltlich werden Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten erhoben, einschließlich Sparbriefen und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist sowie nachrangig begebenen Namens-Schuldverschreibungen (Spalten 01–06). Die Gläubiger werden nach Sektoren und Untergruppen aufgeschlüsselt, u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen (110 ff.), Privatpersonen (120 ff.), Organisationen ohne Erwerbszweck (130 ff.) sowie öffentliche Haushalte (Zentralregierungen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen; Codes 210–250). Mehrere Sammelpositionen und Summenzeilen sind definiert, etwa „Versicherungsunternehmen (612 + 712)“ (112), „sonstige Finanzierungsinstitutionen (613 + 713)“ (113), „Unternehmen und Privatpersonen (einschl. OoE)“ (100) und „Öffentliche Haushalte (210 + 220 + 230 + 240 + 250)“ (200) mit der Gesamtposition „Summe Nichtbanken“ (300). Nachrichtlich werden zusätzlich Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist ohne Laufzeit (Position 400) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem, noch nicht oder bereits ausgeübtem Kündigungsrecht des Gläubigers (Positionen 500 und 600) ausgewiesen. Fußnoten konkretisieren u. a. die Einbeziehung nachrangig begebener Titel, die Zuordnung wirtschaftlich selbstständiger Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleute und definieren Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtproduzenten sind).

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