E5
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E5“ der Monatlichen Bilanzstatistik, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, für Zusatzangaben von Instituten, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Formulars ist Dezember 2014 („(E5) 12.2014“), es richtet sich an meldepflichtige Institute mit Emissionen börsenfähiger Inhaberschuldverschreibungen, einschließlich nachrangiger Papiere. Inhaltlich werden zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere eigener Emissionen nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt in Tsd Euro ausgewiesen. Die Anlage bezieht sich auf Positionen aus den Meldevordrucken HV21 (Position 230) und HV22 (Position 281), also Bestände von auf eigene Rechnung begebenen Papieren, einschließlich nachrangiger IHS. Ausgewiesen werden unter anderem variabel verzinsliche Anleihen (Position 101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103), Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % und deren Untergruppe „auf EURO lautend“ (Positionen 105, 106, 201, 202, 203). Das Formular verlangt Angaben zum passivierten Wert der zurückgekauften Papiere sowie die Identifikation des Instituts über Banknummer, Prüfziffer, Namen und Ort. Eine definitorische Fußnote legt Fremdwährungsanleihen als Anleihen fest, die nicht auf Euro bzw. D-Mark und die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen EWU-Mitgliedsländer lauten. Änderungen gegenüber anderen Fassungen werden im vorliegenden Text nicht beschrieben.