O1 - Forderungsverkäufe und -käufe im Berichtszeitraum 01.01.2022 Vordruck
Zusammenfassung
Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen Meldevordruck „Anlage O1“ zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungsverkäufe und -käufe, die keine Verbriefungstransaktionen betreffen. Die Fassung ist mit „O1, Blatt 1/2, 01.2022“ datiert und gilt für meldepflichtige Banken (MFIs); sie verlangt eine monatliche Meldung für den Berichtszeitraum ab 01.01.2022. Erfasst werden aggregierte Salden von Kreditverkäufen und -käufen nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und nach Forderungsarten (Wechselkredite, Buchforderungen gemäß Aktiva 061/071 bzw. 062/072), jeweils in Tausend Euro. Die Positionen sind nach Art des Schuldners detailliert, u. a. inländische und ausländische Banken (Kennziffern 910, 920, 900), inländische und ausländische Nichtbanken (z. B. 100, 300, 400, 700), Versicherungsunternehmen (z. B. 112, 412), sonstige Finanzierungsinstitutionen (z. B. 113, 413), Unternehmen (z. B. 110, 410), Privatpersonen (z. B. 120, 420) sowie öffentliche Haushalte (z. B. 200, 500). Mehrere Unterpositionen weisen spezielle Schuldnergruppen aus, etwa Verbriefungszweckgesellschaften (Kennziffern 117, 417, 818), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 430), sowie nach Kreditarten wie Konsumentenkredite (124, 421), Kredite für den Wohnungsbau (125, 422) und sonstige Kredite (126, 423). Die Kennziffern 905 und 906 steuern die Meldung zu den Auswirkungen auf die Bilanz und zur Art des Geschäftspartners; für jede Kennzifferkombination ist eine separate Anlage O1 einzureichen, wobei Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in den Saldo eingehen. Fußnoten verweisen auf die definitorische Laufzeitabgrenzung (u. a. Bezug zu Anlage B1 und A1), auf die in Statistische Sonderveröffentlichung 1 beschriebenen Kennziffern sowie auf die Abgrenzung von Servicing-Transaktionen, die ausschließlich auf Anlage Q1 zu melden sind. Neu bzw. ausdrücklich hervorgehoben sind der Stand 01.2022, die Behandlung von Servicing-Fällen außerhalb der O1 und die klare Zuordnung der einzelnen Laufzeit- und Schuldnergruppen zu den bestehenden Meldeschemata der Bankenstatistik.