B3B

23.09.2026 Ausgabe 2019-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage B3B) zu Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion. Der Stand des Vordrucks ist Januar 2019 („B3B 01.2019“) und er gilt für im Inland ansässige meldepflichtige Institute mit entsprechenden Forderungen gegenüber ausländischen Nichtbanken im Euroraum. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 (Teilbetrag) einschließlich Wechselkrediten, Konsortialkrediten, Reverse‑Repo‑Geschäften und Treuhandkrediten nach vereinbarter Laufzeit (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) gegliedert. Die Positionen differenzieren die Schuldnersektoren fein, u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (713), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie öffentliche Haushalte mit Untergliederung in Zentralregierungen (210), Länder (220), Gemeinden (230), Sozialversicherungen (250) und Extrahaushalte (211, 221, 231, 251). Mehrere Sammelpositionen fassen diese Untergruppen zusammen, etwa „Versicherungsunternehmen“ (112 = 612 + 712), „sonstige Finanzierungsinstitutionen“ (113 = 613 + 713), „Unternehmen“ (110 = 111 + 112 + 113 + 114), „Unternehmen u. Privatpersonen (einschl. OoE)“ (100) sowie „Öffentliche Haushalte“ (200) und „Summe Nichtbanken“ (300 = 100 + 200). Das Formular enthält spezielle Unterpositionen, z. B. „mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“ (118), Verbriefungszweckgesellschaften (117), Forderungen aus Reverse‑Repo‑Geschäften (115), Forderungen mit Zentralen Gegenparteien (116) und Finanzhandelsinstitute (626), jeweils innerhalb der Nichtbankensektoren. Rechtliche bzw. systematische Verweise betreffen die Kundensystematik‑Bankenschlüssel 64D und 660 sowie den Begriff „Extrahaushalte“ (FEU der öffentlichen Hand, Nichtmarktproduzenten) und sektorale Untergliederungen nach Einreicher bzw. Bezogenem bei Wechseln. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass das Formular als Ergänzung zur Anlage B3 ausdrücklich die Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat (Abschreibungen -, Zuschreibungen +) erfasst.

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