HVgesamt
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Formularpaket (HV11, HV12, HV21, HV22) für die Monatliche Bilanzstatistik („HVgesamt“). Die Meldung erfolgt gemäß Anordnung der Deutschen Bundesbank vom 28.09.2021 (Bundesbank-Mitteilung 8005/2021, BAnz AT 22. November 2021 B3) und weist u.a. Stände „HV11/HV12 01.2022“ und „HV21/HV22 10.2024“ aus. Der Hauptvordruck HV11 erfasst die Aktiva zum Monatsende in Tsd. Euro, u.a. Kassenbestand (010), Guthaben bei Zentralnotenbanken (020), Forderungen an Banken (060), Forderungen an Nichtbanken (070), festverzinsliche Wertpapiere (080) sowie diverse Treuhand- und sonstige Aktiva (Positionen 041–176, Summe 180). HV12 ergänzt als „Zusatzangaben zu Aktiva“ insbesondere Zinsabgrenzungen, derivative Finanzinstrumente (Handelsbestand und Nicht-Handelsbestand), Währungsausgleichsposten, Verbriefungsbezogene Forderungen (Positionen 179–182) sowie Bestände aus Kreditverkäufen und Servicing-Krediten (Positionen 213–215). Der Vordruck HV21 erfasst die Passiva zum Monatsende, darunter Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nichtbanken (Positionen 210–222), verbriefte Verbindlichkeiten (230–234), Treuhandverbindlichkeiten (240–243), Wertberichtigungen, Rückstellungen, nachrangige Verbindlichkeiten (280), Genussrechtskapital (290), Fonds für allgemeine Bankrisiken (300), Eigenkapital (311–313) sowie Eventualverbindlichkeiten und Geschäftsumfang (340, 360). HV22 enthält „Zusatzangaben zu Passiva“, etwa Konsortialkredite, Namensschuldverschreibungen, derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands (505, 511), Altersvorsorgevermögen nach AVmG (431), nachrangig begebene Schuldverschreibungen (281, 282, 327) sowie sonstige außerbilanzielle Angaben wie Zins- und Währungsswaps, Verwaltungskredite, Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung und Netzgeld-/Geldkarten-Aufladungsgegenwerte (329, 502). Rechtsgrundlagen und ergänzende Hinweise werden u.a. durch Verweise auf § 340e Abs. 4 HGB, Artikel 138 der Leitlinie der EZB (2015/510) sowie Fußnote 5 der Anlage F1 ergänzt. Neu bzw. besonders geregelt sind zusätzliche jährliche Zusatzangaben (z.B. fiktives Cash-Pooling und Anzahl der Beschäftigten zum Meldetermin Ende Februar) sowie detaillierte Nachweis- und Handelsbestandskennzeichnungen für derivative Instrumente, Verbriefungen und nachrangige Verbindlichkeiten.