D1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage D1 „Spareinlagen“, Stand 12.2014. Der Vordruck richtet sich an meldepflichtige Institute und erfasst den Bestand der Spareinlagen gemäß Passiva-Position 221, getrennt nach In- und Ausländischen Nichtbanken (Nicht-MFIs). Die Tabelle gliedert die Gläubigergruppen im Inland u. a. in Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (121–123/120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130/131) sowie öffentliche Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung (210 ff., 200/201). Die Auslandsseite unterscheidet Versicherungseinrichtungen (812/912/412), Investmentvermögen (813), sonstige Finanzierungsinstitutionen (413), Unternehmen und Privatpersonen (410/720/740/940) sowie öffentliche Haushalte (750/950), mit Aggregaten für EWU-Länder (760) und Nicht-EWU-Staaten (960). Für jede Gläubigergruppe werden die Spareinlagenbeträge in Tausend Euro nach vereinbarter Kündigungsfrist (u. a. drei Monate, über drei Monate, über zwei Jahre) und nach Währung (auf Euro lautend) in den Spalten 01 bis 07 ausgewiesen. Mehrere Sammel- und Leerpositionen (z. B. 111, 110, 100, 300, 400, 500) fassen Unterpositionen zusammen, wobei Zeile 500 die Summe der Spareinlagen aller Nichtbanken darstellt. Eine besondere Kennzeichnung erhält Zeile 600, in der innerhalb Zeile 300 Spareinlagen mit über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung gesondert erfasst werden. Fußnoten präzisieren die Abgrenzungen, etwa die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, von Einzelkaufleuten sowie von Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder in die jeweiligen Positionen. Extrahaushalte werden als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand definiert, die Nichtmarktproduzenten sind und in speziellen Unterpositionen (211, 221, 231, 251, 751) auszuweisen sind.